Ein Gutachten ist ein begründetes Urteil eines Sachverständigen über eine Zweifelsfrage. Es enthält Darstellungen von Erfahrungssätzen und die Ableitung von Schlussfolgerungen für die tatsächliche Beurteilung eines Geschehens oder Zustands durch einen oder mehrere Sachverständige.
Unsere Gutachten bestehen aus:
Formulierung der zu beantwortenden Fragestellungen
Befundaufnahme
Gutachterliche Interpretation der Befundaufnahme
Schlussfolgerung und Beantwortung der Fragestellungen
Unseren Standesregeln entsprechend sind wir zur Objektivität verpflichtet.
Expertisen:
Wir verstehen unter der Ausarbeitung einer Expertisen die schriftliche Ausarbeitung unserer Meinung als Sachverständiger dar und kann als Kurzform eines Gutachtens ohne Ausarbeitung der Befundaufnahme eines Gutachtens interpretiert werden.
Öffentliche Urkunden:
Ziviltechniker sind nach dem Ziviltechnikergesetz berechtigt Öffentliche Urkunden über "Tatsachen und Vorgänge" auszustellen. Sie halten darin den Status quo objektiv und glaubhaft fest. Diese Urkunden werden entweder durch das Rundsiegel oder elektronisch signiert. Sie können im Falle einer elektronischen Signierung im Urkundenarchiv des BAIK (Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten) archiviert werden.
Beispiele für Urkunden:
Messergebnisse von Antwortzeit-Verhalten
Bescheinigung der Übernahme einer Software- / Daten-Kopie
Ergebnis einer Sicherheitsüberprüfung z.B. nach dem IT-Sicherheitshandbuch der Bundesregierung oder nach internationalen Normen wie z.B. ISO 27000 usw.
Ergebnis einer Compliency-Überprüfung (z.B. Lizenzierung)
Bestätigung über die Umsetzung der Security-Policy
Überprüfung der Einhaltung von Normen, Dokumentationsrichtlinien etc.
Software-Treuhandschaften:
Von Software-Treuhandschaft (Escrow Verträgen) spricht man, wenn ein Anbieter von Software den Sourcecode nicht an den Lizenznehmer herausgeben will, aber bereit ist, im Falle bestimmter Ereignisse die Wartung zu ermöglichen. Dieses Ziel wird durch die Hinterlegung der Quelltexte nebst Dokumentation bei dem unabhängigen Ziviltechniker Unternehmen ZT-Gelber erreicht. Die Unterlagen werden in den im Vertrag vereinbarten Fällen an den Lizenznehmer herausgegeben.
Empfohlen wird, dass nicht nur der Empfang eines Datenträger bestätigt wird (so wie das ein Notar macht), sondern dass die Software auch auf Vollständigkeit und Wartbarkeit durch ZT-Gelber überprüft wird. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass im Falle einer Insolvenz des SW-Herstellers die Software gewartet werden kann.