Die
Europäische Union versteht unter Datenschutz „insbesondere den Schutz der
Privatsphäre natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten“
(Art. 1 Abs. 1 Richtlinie 95/46/EG).
Technische
Entwicklungen wie Internet, E-Mail, Mobiltelefonie, Videoüberwachung und
elektronische Zahlungsmethoden schaffen neue Möglichkeiten zur Datenerfassung. Die
Bedeutung des Datenschutzes ist stetig gestiegen, weil Datensicherheit,
Datenhaltung, Datenverarbeitung, Datenerfassung, Datenweitergabe und Datenanalyse
immer einfacher werden.
Zulässigkeitsprüfung der IT-Systeme:
Verifikation aller DSG relevanten IT-Systeme auf deren Zulässigkeit.
Datensicherheit:
Die eingesetzten Systeme werden auf die Einhaltung der DSG-Datensicherheitsaspekten überprüft.
Verifikation EU-DSGV:
Die eingesetzten EDV Systeme werden einer „SWOT Analyse“ unterzogen. Zur Beseitigung der GAPs wird ein Ergebnis-Maßnahmenkatalog bereitgestellt.
DVR Meldung:
Durchführen der Meldungen im Datenverarbeitungsregister
EU Datenschutz Grundverordnung (EU DSGV) wird spätestens am 25. Mai 2018 europaweit in Kraft treten und das österr. Datenschutzgesetz (DSG) ersetzen.
DSG à EU DSGV die Neuerungen treffen nahezu jedes Unternehmen und sollten mit ausreichendem Vorlauf geplant werden.
Innerbetriebliche Datensicherheit durch ausreichende Schulungen und organisatorische Maßnahmen sind die Vorschriften aus dem DSG sicherzustellen.
DVR Meldungen sind ein auslaufendes Instrumentarium, sind bis zum Inkrafttreten der EU-DSGV gesetzlich vorgeschrieben.