Gutachten · Expertisen · Stellungnahmen

IT-Sachverständiger & Gutachten

Als staatlich geprüfter und beeideter Ziviltechniker für Informatik erstelle ich Gutachten und Expertisen mit hoher fachlicher Sorgfalt und nachvollziehbarer Beweiskraft.

Erstgespräch vereinbaren

Typische Anlässe

Wann diese Leistung sinnvoll ist

Streitigkeiten & Prozesse

Klärung technischer Tatsachen und Beweissicherung bei gerichtlichen oder außergerichtlichen Auseinandersetzungen.

Vertrags- & Projektkonflikte

Bewertung von Leistungen, Pflichten, Mängeln, Abnahmen und Projektverläufen.

Schäden & Haftung

Ermittlung technischer Ursachen, Auswirkungen und Verantwortlichkeiten bei IT-bezogenen Vorfällen.

Due Diligence & Bewertung

Objektive Beurteilung von Systemen, Architekturen, Organisationen und technischen Risiken.

Leistungsumfang

Was Sie konkret erhalten

Gutachten und Expertisen

  • Analyse komplexer IT-Sachverhalte
  • Beurteilung nach anerkannten Standards und Best Practices
  • Klare, nachvollziehbare Schlussfolgerungen

Öffentliche Urkunden

  • Beeidete und gerichtlich verwertbare Dokumentation
  • Formal korrekt und rechtssicher beurkundet
  • Zustellung an Gerichte und Parteien

Software-Treuhandschaften

  • Hinterlegung von Quellcode und Schlüsselmaterial
  • Sicherstellung der Verfügbarkeit im Ernstfall
  • Vertraulich und revisionssicher

Technische Stellungnahmen

  • Kurzgutachten und fachliche Einschätzungen
  • Second Opinions
  • Notfall- und Ad-hoc-Themen

Vorgehen

Ablauf in vier klaren Schritten

1

Anfrage & Erstgespräch

Sie schildern das Anliegen; ich prüfe mögliche Interessenkonflikte, Relevanz und den sinnvollen Rahmen.

2

Unterlagen & Analyse

Die Faktenbasis wird strukturiert gesichtet, geprüft und um erforderliche Erhebungen ergänzt.

3

Begutachtung

Befund, fachliche Interpretation und Schlussfolgerungen werden methodisch fundiert ausgearbeitet.

4

Übergabe & Besprechung

Sie erhalten das Ergebnis; Inhalte, Grenzen und nächste Schritte werden verständlich erläutert.

Antworten

Häufige Fragen

Wann gilt ein Gutachten als gerichtlich verwertbar?+

Entscheidend sind ein klarer Auftrag, eine nachvollziehbare Befundaufnahme, eine fachlich begründete Bewertung sowie die erkennbare Trennung von Tatsachen und Schlussfolgerungen.

Wie lange dauert die Erstellung?+

Das hängt von Umfang, Unterlagenlage und erforderlichen Erhebungen ab. Nach dem Erstgespräch erhalten Sie einen transparenten Zeit- und Kostenrahmen.

Wie wird die Unabhängigkeit gewahrt?+

Vor Annahme des Auftrags werden mögliche Interessenkonflikte geprüft. Hersteller- oder Lieferantenbindungen bestehen nicht.

Können auch mündliche Gutachten erstellt werden?+

Je nach Verfahrensart und Auftrag sind mündliche Erläuterungen oder Befundaufnahmen möglich. Der passende Rahmen wird vorab geklärt.

Unverbindliches Erstgespräch

Fragen zu IT-Sachverständiger?

Schildern Sie kurz Ihr Anliegen. Im Erstgespräch klären wir Ziel, sinnvollen Umfang und das weitere Vorgehen.

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